Auswirkungen des sog. Mannesmann-Urteils des BGH auf die Zulässigkeit von D&O-Versicherungen?
Zur Erforderlichkeit eines Selbstbehalts
Schon vor der sog. Mannesmann-Entscheidung des BGH wurde diskutiert, ob für die (aktienrechtliche) Zulässigkeit von D&O-Versicherungen die Vereinbarung eines Selbstbehalts erforderlich ist. Die überwiegende Rechtsauffassung verneint dies. Die BGH-Entscheidung vom 21.12.2005 führt zu keinem anderen Ergebnis.
Seiten 53 - 58
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.02.2006.053