Der Bilanzeid
Versicherungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
In Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie vom 15.12.2004 sollen in Deutschland öffentlich als Bilanzeid bezeichnete Versicherungen zur Rechnungslegung eingeführt werden. Entsprechende Regelungen sind im Entwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) enthalten, den die Bundesregierung am 28.6.2006 verabschiedet hat. Die Versicherungen sollen erstmals für Geschäftsjahre abzugeben sein, die nach dem 31.12.2006 beginnen.
Seiten 117 - 119
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.03.2006.117