Neue Aufgaben für den Aufsichtsrat von Leasing- und Factoringgesellschaften
Wachsende Verantwortung und zusätzliche Pflichten
Leasing- und Factoringgesellschaften stehen seit dem 25. 12. 2008 unter der eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu den Kernpunkten der eingeschränkten Aufsicht zählen die generelle Genehmigungspflicht durch die BaFin sowie Anzeige- und Meldepflichten. Die Verantwortung der Aufsichtsräte von Leasing- und Factoringgesellschaften wächst hierdurch.
Seiten 113 - 114
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.03.2009.113