Zeitschrift für Corporate Governance

Prüfungsausschuss und Audit Committee

Wesentliche Unterschiede zwischen der deutschen und US-amerikanischen Aufsichtspraxis

Prüfungsausschüsse als Spezialausschüsse deutscher Aufsichtsräte dürfen nicht mit Audit Committees US-amerikanischer Prägung gleichgesetzt werden. Grundlegende Unterschiede systembedingter Art haben auch unterschiedlich ausgestaltete Rechte und Pflichten der jeweiligen Gremien zur Folge. Im deutschen Rechtsraum sind insbesondere die Umwandlung von Soll-Empfehlungen in zwingendes Recht sowie Vorgaben zur Verhinderung von Interessenkonflikten bei ehemaligen Vorstandsmitgliedern wünschenswert.

Seiten 148 - 152

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.04.2006.148