Richtlinie zur Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien
Am 22.5.2006 hat der Europäische Rat die Richtlinie zur Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien (4. EU-Richtlinie und 7. EU-Richtlinie) angenommen. Die Änderungen sollen für mehr Transparenz bei der Finanzberichterstattung sorgen, und zwar insbesondere auch durch die Verpflichtung für in der EU börsennotierte Unternehmen, jährlich eine Corporate Governance-Erklärung abzugeben.
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