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Recht

Der US Foreign Corrupt Pratices Act (FCPA)

Kennzahl zcg_20090209
Niko Härig
 
In 2008 haben sich die Ermittlungsaktivitäten auf der Grundlage des FCPA stark erweitert. Da es für die Anwendbarkeit des FCPA auf ein Unternehmen nicht notwendig ist, dass das Geschäft auf amerikanischem Boden abgeschlossen oder erfüllt wird, ist deutschen Unternehmen mit USA-Geschäft angesichts der wachsenden Anforderungen bei gleichzeitig verschärften Kontrollen zu empfehlen, im eigenen Interesse eine FCPA-Due-Diligence durchzuführen und die Mitarbeiter für die entsprechenden Risiken zu sensibilisieren.
(Seite 67 - 70)
 
Stichworte: US Foreign Corrupt Practices Act, deutsche Sichtweise, Korruptionsabwehr, USA, US Foreign Corrupt Practices Act, Entwicklungen 2008, US Foreign Corrupt Practices Act, Erwartungen 2009, FCPA-Ermittlungen,, FCPA-Due-Diligence, Due-Diligence-Prüfung, FCPA
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