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Recht

Ausübung von Aufsichtsratsfunktionen durch ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder

Kennzahl zcg_20100307
Dr. Angelika Schwetzler
 
Unter der Ausübung von Aufsichtsratsfunktionen durch ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder sind Situationen zu verstehen, in denen die Betroffenen zunächst wirksam in den Aufsichtsrat bestellt wurden und ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder nachgingen, ihr Amt jedoch auch nach dem Ende ihrer Amtszeit aus Unkenntnis über dieses Ende weiterhin ausüben. Der folgende Beitrag untersucht, wie derartige Konstellationen überhaupt entstehen können und welche Konsequenzen die Ausübung von Aufsichtsratsaufgaben durch ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder hat.
(Seite 123 - 127)
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