Zeitschrift für Corporate Governance
Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

Inhalt der Ausgabe 5/2009

Editorial

Prof. Dr. Stefan Müller

Inhalt/Impressum

Service

Zusammengestellt von der ZCG-Redaktion

+++ ESVnews (S. 200): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++

Management

Dr. Marian Ellerich, Dr. Franz Schulte, Dr. Jens Radde

In Krisenzeiten wie diesen genießen Grundsätze guter Unternehmensführung besondere Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung hat jüngst die „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ verabschiedet und damit zumindest auf Bundesebene Fakten geschaffen. Die nähere Analyse zeigt, dass damit ein erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde.

+++ Gefahr einer Kreditklemme +++ Vergütungssysteme und Bonusregelungen in Banken +++ Beteiligungsmanagement-Software +++ Compliance Training +++

Rudolf X. Ruter

Familiengeführte Unternehmen aller Größen und Rechtsformen setzen immer häufiger einen qualifizierten Beirat ein, um die vielfältigen und aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Um ihre nutzenstiftende Funktion in mittelständischen Unternehmen entfalten zu können, müssen Beiratsmitglieder eine ausreichende persönliche, fachliche und soziale Kompetenz aufweisen.

Recht

Prof. Dr. Anja Hucke

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), dessen Regelungen überwiegend am 1. 9. 2009 in Kraft getreten sind, zielt vor allem auf die erleichterte Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung ab. Erweitert werden die Informationen über die Hauptversammlung im Internet sowie die Möglichkeit, moderne Medien, wie etwa das Internet, in größerem Umfang als bisher zu nutzen.

+++ Geänderter Überschuldungsbegriff +++ DRSC zum BilMoG +++

Dr. Denis Gebhardt

+++ Mindestanforderungen an Jahresabschluss +++ Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern +++ Bildung von Rückstellungen +++ Verfahrensaussetzung nach KapMuG +++

Prüfung

Prof. Dr. Henning Zülch, Dipl.-Bw. Paul Pronobis, Dipl.-Bw. Patrick Krauß

Der Beitrag analysiert die Veröffentlichung von Honorarinformationen ausgewählter kapitalmarktorientierter Unternehmen zwischen 2004 und 2008 im Hinblick auf eine mögliche wirtschaftliche Abhängigkeit des Abschlussprüfers. Es zeigt sich, dass zumindest die Heterogenität und damit die Qualität der Berichterstattung von Abschlussprüferhonoraren zu beanstanden sind.

Dr. Patrick Velte

Der Abschlussprüfer stellt ein zentrales Element der Corporate Governance dar (sog. Gehilfenfunktion und sog. Gatekeeper-Funktion). Obwohl der nationale Gesetzgeber in den zuletzt aufgelegten Reformgesetzen die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer kontinuierlich aufgewertet hat, stellt sich vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise die Frage, wie das Verhältnis zwischen Abschlussprüfer und Hauptversammlung gestärkt werden kann.

Rechnungslegung

Dipl.-Kfm. Tobias Lange, Prof. Dr. Stefan Müller

Der Umfang der verpflichtenden Lageberichterstattung und hierbei insbesondere die die Corporate Governance betreffenden Teile – wie der Risikobericht – wurden in den letzten Jahren kontinuierlich weiter ausgebaut. Auch mit dem kürzlich verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt eine weitere Ausweitung bezüglich einer zukünftig geforderten Darstellung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

+++ Führende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland +++ Kostensenkung bei Offenlegung von Jahresabschlüssen +++

Karl-Heinz Withus

Durch das BilMoG wurden die Anforderungen für Kapitalgesellschaften zur öffentlichen Darlegung ihrer Corporate-Governance-Strukturen weiter erhöht. Zu nennen sind insbesondere die Pflicht für Aktiengesellschaften, Abweichungen vom DCGK nicht nur offenzulegen, sondern auch zu begründen, sowie die Pflicht, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben.

Service

Zusammengestellt von der ZCG-Redaktion

+++ ZCG-Büchermarkt (S. 242) +++ ZCG-Veranstaltungen (S. 243) +++ Vorschau (S. 243): Themen der ZCG 06/09 +++ ZCG-Zeitschriftenspiegel (S. 244) +++

 

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