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Der Bilanzeid

Versicherungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

In Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie vom 15.12.2004 sollen in Deutschland – öffentlich als Bilanzeid bezeichnete – Versicherungen zur Rechnungslegung eingeführt werden. Entsprechende Regelungen sind im Entwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) enthalten, den die Bundesregierung am 28.6.2006 verabschiedet hat. Die Versicherungen sollen erstmals für Geschäftsjahre abzugeben sein, die nach dem 31.12.2006 beginnen.

Seiten 117 - 119

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.03.2006.117

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