Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2007 » Die Anwendbarkeit des DCGK auf nicht börsennotierte Unternehmen

Die Anwendbarkeit des DCGK auf nicht börsennotierte Unternehmen

Welche Standards sollten Sekundäradressaten übernehmen?

Viele Standards des DCGK sind geeignet, auch von nicht börsennotierten Unternehmen angewendet zu werden, wenn diese eine bestimmte Größe aufweisen, zumindest über einen Fremdgeschäftsführer verfügen und ein duales Leitungssystem implementiert haben. Die Unternehmen und Anleger können sodann Vorteile aus einer optimierten Corporate Governance, einer verbesserten Positionierung auf den Kapital-, Beschaffungs- und Absatzmärkten, der erleichterten Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital sowie bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter ziehen.

Seiten 5 - 12

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.01.2007.005

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