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Die Führungsverantwortung des Aufsichtsrats in Krisensituationen
Zusätzliche Kompetenzen und besondere Pflichten?
Die Aufgaben des Aufsichtsrats erschöpfen sich nicht in einer bloßen Kontrolle des Vorstands, sondern ergeben sich aus seiner Funktion als beratendes und mit entscheidendes Unternehmensorgan. Gerät das Unternehmen in eine Krise, muss das Kontrollinstrumentarium verstärkt genutzt werden und die Intensität der Überwachung des Aufsichtsrats zunehmen. Dafür benötigt der Aufsichtsrat keine anderen und auch keine zusätzlichen Kompetenzen als in ruhigeren Phasen. Allerdings ist in Krisenzeiten die unternehmerische Kompetenz des Aufsichtsrats besonders gefordert.
Seiten 234 - 238
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.05.2008.234
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