Die EU-Übernahmerichtlinie vom 21.4.2004 ist eine der europäischen Rechtsvorgaben, die über Jahrzehnte ausgesprochen umstritten waren und eher dem kleinsten gemeinsamen Nenner entsprechen. Sie legt europaweit Mindeststandards für den Umgang mit öffentlichen Übernahmeangeboten fest – etwa in Bezug auf Minderheitenrechte, Informationspflichten, Angebotsinhalt und -fristen, den Ausschluss von Minderheitenaktionären (Squeeze Out) oder auch das Verhalten von Leitungsorganen bei Vorliegen eines Übernahmeangebots. Inwieweit die mit der Richtlinie verbundenen Zielsetzungen erreicht wurden, soll dieser Beitrag in Form einer ersten Bestandsaufnahme aufzeigen.
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