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Haftungserleichterungen für Stiftungsorganmitglieder und sonstige Helfer?
Arbeitsrechtliche Haftungsmilderung auch auf Mitarbeiter einer Stiftung anwendbar?
Derzeit gibt es in Deutschland einen Stiftungsboom auch aufgrund der jüngsten steuerlichen Vergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften. Eine Stiftung nimmt durch ihren Vorstand am Rechtsleben teil und ist zudem auf die Untersützung durch weitere ehrenamtliche Helfer angewiesen. Menschen machen unvermeidbar Fehler. Doch wer haftet wie für diese Fehler? Sind Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Organmitglieder und sonstige Ehrenamtliche möglich?
Seiten 70 - 71
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.02.2008.070
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