Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2009 » Neue Aufgaben für den Aufsichtsrat von Leasing- und Factoringgesellschaften

Neue Aufgaben für den Aufsichtsrat von Leasing- und Factoringgesellschaften

Wachsende Verantwortung und zusätzliche Pflichten

Leasing- und Factoringgesellschaften stehen seit dem 25. 12. 2008 unter der – eingeschränkten – Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu den Kernpunkten der eingeschränkten Aufsicht zählen die generelle Genehmigungspflicht durch die BaFin sowie Anzeige- und Meldepflichten. Die Verantwortung der Aufsichtsräte von Leasing- und Factoringgesellschaften wächst hierdurch.

Seiten 113 - 114

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.03.2009.113

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