Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2011 » Prüfung der Internen Revision durch den Prüfungsausschuss

Prüfung der Internen Revision durch den Prüfungsausschuss

Kriterien zur Beurteilung der Qualität und ­Effektivität der Revisionstätigkeit

Nach dem DCGK soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss ­(Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance befasst. Das BilMoG stärkt die Aufgaben des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses, zudem ergänzt und konkretisiert es die Corporate-Governance-Vorschriften im Hinblick auf die Überwachung des Internen Kontrollsystems sowie der Internen Revision. Damit rücken die Qualität und die Effektivität der Revisionstätigkeit sowie die Kriterien, anhand derer diese beiden Eigenschaften überprüft werden können, vermehrt in den Fokus der Prüfungstätigkeit durch den Prüfungsausschuss. In diesem Beitrag werden Ansätze zur Qualtitätsmessung der Internen Revision insbesondere anhand der QAR-Leitfäden des IIR und der ISACA erörtert und es wird aufgezeigt, inwieweit diese vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats verwendet werden können.

Seiten 33 - 39

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.01.2011.033

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