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Risikomanagement: Pflichten und Haftungsumfang des Aufsichtsrats
Anforderungen an die Einrichtung und Überwachung geeigneter Führungssysteme
Effektives Risikomanagement dient dem Schutz der Gesellschaft und der Aktionäre. Der DCGK nimmt hierzu den Aufsichtsrat als Überwachungsgremium in die Pflicht. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen den erweiterten Pflichtenumfang erkennen und dürfen Haftungsgefahren nicht als versicherungsgedeckte Nebensächlichkeiten unterschätzen.
Seiten 41 - 44
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.02.2006.041
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