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Stärkung der Compliance- Funktion durch die BaFin- Mindestanforderungen an Compliance (MaComp)
Ein praxisorientierter Überblick
Im Verlauf der Finanzmarktkrise hat die BaFin festgestellt, dass die Compliance-Funktion in den Instituten häufig nicht entsprechend ihrer Bedeutung ausgestaltet ist. Die Compliance-Beauftragten können deshalb nicht immer die Einhaltung des WpHG und der auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen sicherstellen. Dies hat die BaFin veranlasst, ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp) zu verfassen, welches am 7.6.2010 veröffentlicht wurde. Darin werden die Anforderungen an die Compliance-Funktion sowie sonstige wesentliche Vorschriften nach dem 6. Abschn. des WpHG konkretisiert. Zugleich entsteht ein Kompendium, das die Verwaltungspraxis der BaFin zu einzelnen Regelungen aus den genannten Vorschriften zusammenführt.
Seiten 177 - 179
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.04.2010.177
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