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Strategische Kontrolle durch den Aufsichtsrat und haftungsrechtliche Sorgfaltspflichten
Mindestanforderungen an die zukunftsorientierte Überwachung des strategischen Risikomanagements gemäß §§ 111 Abs. 1, 91 Abs. 2 AktG
Die Geschäftsführung als funktionales Bezugsobjekt der Überwachungspflicht nach § 111 Abs. 1 AktG umfasst sowohl die strategische als auch die operative Unternehmensführung. Ein an der Unternehmensplanung ausgerichtetes strategisches Risikomanagement bildet hierbei ein spezielles Überwachungsfeld des Aufsichtsrats. Die Untersuchung widmet sich diesem Verantwortungsspektrum aus haftungsrechtlichem Blickwinkel vor dem Hintergrund des seit November 2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Im Ergebnis werden haftungsrechtliche Sorgfaltsstandards für die Überwachung eines strategischen Risikomanagements entwickelt.
Seiten 161 - 168
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZCGdigital.de/ZCG.04.2008.161
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