Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) am 19.4.2017 erfolgte die Transformation der EU-Richtlinie zur CSR in nationales Recht. Dabei gewähren die neuen Vorschriften den betroffenen Unternehmen bei der Ausgestaltung der nichtfinanziellen Berichterstattung größtmögliche Flexibilität. Dieser Beitrag zeigt im Anschluss an den vorangegangenen Aufsatz in ZCG 04/2017 S. 181 ff. konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zur Ableitung einer nichtfinanziellen Erklärung auf, die eine Steuerung der nichtfinanziellen Aspekte durch das Management und auch eine inhaltliche Prüfung durch den Aufsichtsrat und ggf. die Wirtschaftsprüfung unterstützen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2017.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-09 |
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