Der Abschlussprüfer stellt ein zentrales Element der Corporate Governance in der nationalen Aktiengesellschaft dar. Zum einen unterstützt der Prüfer primär mit der Erstellung des Prüfungsberichts den Aufsichtsrat bei der Vorstandsüberwachung nach § 111 Abs. 1 AktG, woraus sich als Teilmenge die Prüfung der Rechnungslegung nach § 171 Abs. 1 AktG ableitet (Gehilfenfunktion). Zum anderen gibt der Abschlussprüfer mit dem Bestätigungsvermerk ein vertrauenswürdiges Urteil über die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ab, welche der Entscheidungsfindung der Hauptversammlung dient (Gatekeeper-Funktion). Obwohl der nationale Gesetzgeber in den zuletzt aufgelegten Reformgesetzen die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer kontinuierlich aufgewertet hat, stellt sich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktkrise die Frage, wie das Verhältnis zwischen Abschlussprüfer und Hauptversammlung gestärkt werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-24 |
Seiten 231 - 234
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