Erstmals für das Geschäftsjahr 2017 haben große, mindestens 500 Personen beschäftigende kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen pflichtgemäß ihren (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung zu erweitern oder einen derartigen (Konzern-)Bericht gesondert zu veröffentlichen. Damit soll der Fokus der Unternehmenssteuerung, -überwachung und -berichterstattung stärker auch auf nachhaltigkeitsrelevante Aspekte gelenkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung ergeben sich dabei einige Wahlrechte und erhebliche Einschätzungsspielräume. Will ein Unternehmen diese gesellschaftlich verbreitet geforderte Erweiterung des Betrachtungsfelds erfolgreich umsetzen, um etwa auch die Chance der Nachhaltigkeit vor allem als Differenzierungsfaktor im Wettbewerb stärker ergreifen zu können, muss dies ebenso in der gesamten Corporate Governance verinnerlicht und entsprechend gelebt werden. Daher erscheint es sehr interessant, wie die Unternehmen des öffentlichen Interesses mit dieser neuen Berichtspflicht umgehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2018.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-30 |
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