Waren bislang nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen von den angelsächsischen Bilanzierungsprinzipien unmittelbar betroffen, könnte sich dies teilweise im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ändern. Nach dem RegE ist geplant, die den IFRS entstammende Bewertungskonzeption des Fair Value für bestimmte Finanzinstrumente auch in das deutsche Bilanzrecht einzuführen. Während die IFRS-Bilanz primär entscheidungsrelevante Informationen für Investoren vermitteln soll, ist die deutsche HGB-Bilanz maßgeblich von dem Gläubigerschutz- und Vorsichtsprinzip geprägt. Es handelt sich folglich um völlig verschiedene Bilanzzwecke, die konsequenterweise auch unterschiedliche Rechenwerke verlangen. Auf einem Fachkongress wurde kürzlich herausgearbeitet, dass die Einführung einer Fair-Value-Bewertung in das HGB nicht zweckadäquat ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.01.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-06 |
Seiten 42 - 44
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