Die gesetzliche Vorgabe des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG zur Überwachung der Wirksamkeit des IR-Systems durch den Aufsichtsrat ist abstrakt gehalten. In der praktischen und berufsständischen Perspektive existieren aber durchaus Ansätze zur Beurteilung der (Angemessenheit und) Wirksamkeit von IR-Systemen. Auf deren Basis wurde ein Quick-Check-Modell entwickelt, das als Orientierungshilfe für Aufsichtsräte, Vorstände oder Revisionsleitungen verstanden werden kann. Damit lässt sich ein Minimum dessen sicherstellen, was in Bezug auf die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IR-Systems erforderlich ist, um höchstpersönlichen Überwachungspflichten nachzukommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2017.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-04 |
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