Die weltweite Finanzkrise sowie damit einhergehende Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzskandale verstärkten die Zweifel der Öffentlichkeit an der Angemessenheit des Prüfungsurteils des Abschlussprüfers. Vertrauenswürdige Prüfungsurteile setzen eine hohe Prüfungsqualität voraus. Prüfungsqualität lässt sich als die Wahrscheinlichkeit definieren, dass der Abschlussprüfer wesentliche Fehler im Jahresabschluss des Mandanten entdeckt (Kompetenz) und zudem über diese wahrheitsgemäß berichtet (Unabhängigkeit). Beide Komponenten der Prüfungsqualität müssen nicht nur tatsächlich erfüllt sein, sondern auch von den Jahresabschlussadressaten als erfüllt wahrgenommen werden. Um auf entsprechende Zweifel zu reagieren, hat die Europäische Kommission ein Reformvorhaben im Bereich der Jahresabschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse angestoßen, das zu wesentlichen Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen führen dürfte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2013.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-02 |
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