Als Reaktion auf die Bilanzskandale der jüngeren Vergangenheit und das in den Medien angeprangerte Versagen der Abschlussprüfer haben die internationalen Standardsetter die Prüfungsstandards fortentwickelt und stärker auf die Aufdeckung von Fraud fokussiert. Konkretisiert wurde hierbei auch die Pflicht zur Durchführung sog. „Brainstorming Sessions“. Der nachfolgende Beitrag erläutert die neuen Vorgaben zum Fraud-Brainstorming und soll dazu beitragen, eventuelle Vorbehalte der Praxis gegenüber diesem „innovativen“ Bestandteil des Prüfungsansatzes abzubauen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-25 |
Seiten 78 - 83
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