Das Kartellrecht mit seinen Sanktionen hat den Mittelstand erreicht. Die Summe der Bußgelder überschritt in 2014 erstmals 1 Mrd. €. So verhängte das Bundeskartellamt gegen elf Brauereien existenzgefährdende Geldbußen von fast 340 Mio. €. Die Branche hatte nach den Ermittlungen der Wettbewerbshüter Preiserhöhungen für Fass- und Flaschenbier abgesprochen. Nicht immer bestätigt sich aber ein Verdacht. So stellte das Bundeskartellamt beispielsweise die Ermittlungen gegen Stahlhersteller wegen möglicher Preisabsprachen bei Autoblechen ein. Die Kartellrechts-Compliance hatte funktioniert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2015.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-05 |
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