Ausgangspunkt des vorliegenden Beitrags sind Überlegungen, wonach der Gesetzgeber und – induziert durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – das Aufsichtsorgan eines Unternehmens als eigenständige Treiber der Organisation und Ausgestaltung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wahrgenommen werden. Allerdings müssen diese nicht notwendigerweise zu einer aus ökonomischer Sicht sinnvollen Organisation und Ausgestaltung führen. Die empirischen Ergebnisse einer eigens vor diesem Hintergrund durchgeführten Interviewstudie bestätigen diese Sichtweise.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-29 |
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