Effektives Risikomanagement dient dem Schutz der Gesellschaft und der Aktionäre. Der DCGK nimmt hierzu den Aufsichtsrat als Überwachungsgremium in die Pflicht. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen den erweiterten Pflichtenumfang erkennen und dürfen Haftungsgefahren nicht als versicherungsgedeckte Nebensächlichkeiten unterschätzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 41 - 44
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