Die Garantenpflicht sog. Compliance Officer hat der BGH in seinem Urteil vom 17.7.2009 bejaht. Er hob hervor, dass es Aufgabe des Compliance Officers sei, Rechtsverstöße – insbesondere auch aufgrund von Straftaten – zu verhindern, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und zu erheblichen Nachteilen im Sinne von Haftungsrisiken oder Ansehensverlusten für das Unternehmen führen. Die Konsequenzen aus dem Urteil werden in der Literatur derzeit noch vornehmlich aus der engeren juristischen Sicht diskutiert. Der vorliegende Aufsatz fügt dieser Diskussion eine betriebswirtschaftliche Sichtweise hinzu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
Seiten 71 - 77
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: