Rechnungslegung bildet die Grundlage einer funktionierenden Corporate Governance, da sie ein unverzichtbares Informationsinstrument über den Unternehmenserfolg und den Arbeitseinsatz des Managements darstellt. Die Richtigkeit der vermittelten Informationen soll durch externe Prüfungsmechanismen wie den Abschlussprüfer sowie das aus Deutscher Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR e.V.) und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestehende zweistufige Enforcement-System gewährleistet werden. Seit 2009 besteht zudem die Möglichkeit, eine fallbezogene Voranfrage (Pre-Clearance) bei der DPR einzureichen, um strittige Bilanzierungssachverhalte verfahrensunabhängig klären zu können. Sowohl die Abschlussprüfung als auch die Pre-Clearance bieten dem Bilanzierenden die Möglichkeit, eine fehlerhafte Bilanzierung bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der Unternehmensabschlüsse zu verhindern. Der Beitrag legt dar, dass die Ergänzung der Abschlussprüfung durch die Pre-Clearance im Prinzip eine Stärkung der Corporate Governance darstellt, die faktische Umsetzung in Deutschland jedoch gegenwärtig keinen nennenswerten Effekt in dieser Richtung erwarten lässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2014.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-31 |
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