Auch bei den Bezügen von Aufsichtsgremien nimmt die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile weiter zu, obwohl eine variable Vergütung nach hier vertretener Ansicht eher ungeeignet erscheint, um den spezifischen Aufgabenstellungen der Unternehmenskontrolleure zu entsprechen. Außerdem sind nicht alle Varianten variabler Vergütung rechtlich unproblematisch, sodass gewisse Vergütungsmodelle vermieden werden sollten. Sinnvoller ist eine Anhebung der fixen Bezüge auf ein adäquates Maß, wobei die variablen Bestandteile nicht mehr als ein Viertel der Gesamtbezüge ausmachen und sowohl kurz- als auch langfristige Anreizwirkung haben sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-23 |
Seiten 151 - 156
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: